Das
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurde vor drei
Monaten abgeschlossen. Die Zeit verstreicht, es wurden Forderungen
ausgesprochen und Gutachten in Aussicht gestellt. Kaum etwas ist bis
zum heutigen Tage passiert, so die Aussage der Interessengemeinschaft
(IG) gegen Block 6. Der Erörterungstermin zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren fand an 10. Nov. bis zum 20. Nov.2009 statt. Auch nach Abschluss dieses Termins forderte der neue Regierungspräsident Johannes Baron weitere Gutachten. Dies wäre das Ergebnis der behördlichen Prüfung. Weitere Gutachten, so wie von Baron gefordert, liegen allerdings bislang noch nicht vor.
„Die Menschen um das Kraftwerk Staudinger sind keine Versuchskaninchen für unausgegorene Technologien“ kritisiert Sigrid Kargl, Sprecherin der IG.
Im Erörterungstermin konnte E.ON keine Antwort auf die Gefährdung im Nahbereich durch die abgekühlten Rauchgase aus dem Kühlturm Block 5 geben. Auch andere Fragen konnten von E.ON Gutachtern nicht beantwortet werden. Im Erörterungstermin wurde uns nochmals bestätigt, so der Ingenieur Werner Funk von der IG, dass E.ON keine Messungen der Stickoxidbelastung im Nahbereich vornimmt.
Die IG fordert deshalb nochmals das Regierungspräsidium und E.ON auf, an geeigneten Stellen im Nahbereich des Kraftwerks Messungen von Stickoxiden zu veranlassen.
Strafanzeige erstattete die IG im Juni 2009 gegen die Verantwortlichen der E.ON AG wegen Verdachts der Luftverunreinigung und der fahrlässigen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft Hanau. Auch hier wurden die Erkenntnisse der IG von möglichen lebensbedrohlichen Betriebszuständen durch den Kü Vom 24. März bis zum 3. April 2009 fand der Erörterungstermin (ROV) zum Bau des Blocks 6 bei Staudinger statt. Nach Abschluss des ROV konnte man auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (RP) lesen, dass noch Klärungsbedarf bestünde. „ Ich bin mir sicher, dass wir noch weitere Gutachten fordern müssen“ sagte Regierungspräsident Dieke. So bestünden noch Unklarheiten über die Kühlturmtechnik. Differenzen gebe es auch darüber, wie gesundheitsgefährdend Block 6 wäre. Und was wurde bis jetzt unternommen?hlturm Block 5 nicht berücksichtigt.
Auch die neuesten Berechnungen, Erkenntnisse und Eingaben der IG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und ein Gespräch im Dezember 2009, im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau fanden kein Gehör und führten nicht zu erneuten Überprüfungen und Messungen.
Angesichts des Gefährdungspotenzials ist hier aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf von Seiten des Regierungspräsidiums, der E.ON AG und der Staatsanwaltschaft Hanau gefordert. Ein Nichtstun wäre fahrlässig und würde in Kürze weitere Maßnahmen der Interessengemeinschaft zur Folge haben, so der Ing. Werner Funk abschließend.
Im
Namen der Interessengemeinschaft gegen Block 6 bei Staudinger