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Standrechtliche Exekution |
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Verfasst von Hans-Jürgen Heldmann
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26.03.2007 |
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Verwaltungsabläufe entwickeln ein Eigenleben, welches sich vom eigentlichen Bezugsrahmen lösen kann. Dies wird auf dramatische Weise mal wieder sichtbar bei den Ereignissen an der Heinrich-Böll-Schule (HBS) und um dessen suspendierten Leiter Heribert Becker. Hier wurde durch Verwaltungshandeln in einen pädagogischen Betrieb und Ablauf auf so unsensible Art und Weise eingegriffen, dass es kaum fassbar ist. Dies besonders vor dem Hintergrund des Vorwurfes um Schwächen in Leitungsfunktionen des ehemaligen Schulleiters. Als völlig unsensibel und entwürdigend mag ich qualifiziern, wie der Verwaltungsapparat den Schulleiter von heute auf morgen liquidierte. Leitungsstärke seitens des Staatlichen Schulamtes kann ich da nicht erkennen.
Die internen Gründe für die Nicht-Etablierung als ordentlicher Schulleiter sind mir nicht bekannt und dazu will ich mich als Externer auch nicht äußern. Aber als Vater einer HBS-Schülerin bin ich entsetzt, wie wenig pädagogisches Vorbildverhalten hier bedacht wurde. Unsere elfjährige Tochter kam nach jenem schwarzen Donnerstag an der HBS sehr verunsichert nach Hause. Sie hat es als einen dramatischen Eingriff in ihren Schulablauf wahrgenommen. Und ich erlebe es als unwürdig, wie durch die praktizierte Personal- und Informationspolitik die Gerüchteküche angeheizt wird und einem Menschen und dessen Angehörigen ein nicht zu unterschätzender Selbstwert- und Vertrauensschaden zugefügt wird. Das hat mit pädagogischen Überlegungen nichts mehr gemein. Und dabei spielt es für mich eine völlig untergeordnete Rolle, ob an den Vorwürfen substantiell etwas dran ist oder ob Herr Becker Opfer politischer oder intriganter Machenschaften wurde. So soll und kann man mit Menschen in derartig exponierter pädagogischer Position nicht umgehen. Auch wenn nicht alle knapp 1200 HBS-Schüler darauf so sensibel reagieren wie unsere Tochter. |
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