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Klinikverbund unter katholischem Vorzeichen? Gesundheitsdezernent Frodl gerät nach dem Stadtverordnetenbeschluss immer mehr unter Druck.
Wiederum wirft er einen neuen Begriff nämlich „Gesundheitszentrum“ außerhalb der Krankenhaus-Holding in den Ring, um Zeit zu gewinnen. Details werden selbstverständlich nicht genannt, lediglich, dass das medizinische Betätigungsfeld sich nunmehr nicht allein auf die Gynäkologie fokussiere. Will er ein neues Krankenhaus bauen? Ist nicht bereits das städtische Klinikum ein Gesundheitszentrum? Die Hanauer Grünen sehen in dem Pressebericht vom 1.6. 06 „ Klinikverbund rückt näher“ nichts neues, halte Frodl doch nach wie vor am Konsortialvertrag mit der katholischen Moralethik für die Krankenhaus-Holding fest. Seine Aussage, mit dem Gesundheitszentrum komme die Stadt auch einer Forderung des Gesetzgebers nach, verstärkt stationäre Behandlungen, soweit möglich, in den ambulanten Bereich hinein zu verlegen, ist schlichtweg falsch. Der Gesetzgeber schreibt keineswegs diese Konstruktion vor. Bereits jetzt finden im Klinikum eine immer größer werdende Zahl von ambulanten Behandlungen statt. Die durchschnittliche Verweildauer eines Patienten im Krankenhaus hat sich in den letzten Jahren drastisch verringert und wird durch die Fallpauschalenregelung weiter abnehmen. Der Neubau eines sogenannten Gesundheitszentrum ist nur nötig, weil der Konsortialvertrag unter katholischem Vorzeichen steht und dadurch bestimmte Behandlungen im städtischen Klinikum nicht mehr zugelassen sind. Die Hanauer Grünen bleiben deshalb bei ihrer klaren Haltung „Kooperation mit St. Vinzenz ja – Konsortialvertrag nein“. Das städtische Klinikum muss in kommunaler Trägerschaft bleiben, damit alle bisher erbrachten medizinischen Leistungen auch weiterhin angeboten werden können. Der Neubau eines „ Gesundheitszentrums“ ist unnötig. Eine medizinische, organisatorische und materielle Zusammenarbeit mit St.Vinzenz ist über einen Kooperationsvertrag zu regeln. Seine Aussage, mit dem Gesundheitszentrum komme die Stadt auch einer Forderung des Gesetzgebers nach, verstärkt stationäre Behandlungen, soweit möglich, in den ambulanten Bereich hinein zu verlegen, ist schlichtweg falsch. Der Gesetzgeber schreibt keineswegs diese Konstruktion vor. Bereits jetzt finden im Klinikum eine immer größer werdende Zahl von ambulanten Behandlungen statt. Die durchschnittliche Verweildauer eines Patienten im Krankenhaus hat sich in den letzten Jahren drastisch verringert und wird durch die Fallpauschalenregelung weiter abnehmen. Der Neubau eines sogenannten Gesundheitszentrum ist nur nötig, weil der Konsortialvertrag unter katholischem Vorzeichen steht und dadurch bestimmte Behandlungen im städtischen Klinikum nicht mehr zugelassen sind. Die Hanauer Grünen bleiben deshalb bei ihrer klaren Haltung „Kooperation mit St. Vinzenz ja – Konsortialvertrag nein“. Eine medizinische, organisatorische und materielle Zusammenarbeit mit St.Vinzenz ist über einen Kooperationsvertrag zu regeln. |